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  • Mikails Bildungsinstitut Hannover: Nachhilfe-Unterricht Sprachkurse (DaZ) Förderungen und Vieles mehr in der Region Hannover (Langenhagen Isernhagen Altwarmbüchen Uetze)

Mikails Bildungsinstitut

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir betreiben Lernräume in Langenhagen, Isernhagen-Altwarmbüchen und in Uetze.
1. „Mikails Bildungsinstitut“ (im Weiteren: „Nachhilfe“) bietet Lernförderung für Schüler aller Klassen und Schulformen an. Dieser wird als Gruppen- oder Einzelunterricht in den Räumen der Nachhilfe durchgeführt. Die genauen Räumlichkeiten bestimmt die Nachhilfe. Das Angebot der Lernförderung richtet sich dabei ausdrücklich auch an Schüler und Schülerinnen (im Weiteren: „Schüler“) mit Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen. Soweit vorhanden wird die Nachhilfe Förderpläne oder Maßnahmen zur Sprachförderung der Schulen berücksichtigen.

2. Jeder Schüler bekommt einen oder mehrere regelmäßige Termine pro Woche zugewiesen. Dieser ist ohne weitere Terminabsprachen bindend und wird von der Nachhilfe festgelegt. Hierbei wird im Rahmen der Möglichkeiten auf bestimmte Zeiten des Kunden Rücksicht genommen.

3. Ausgefallene Stunden werden nur nachgeholt, wenn diese wegen eines wichtigen Grundes ausgefallen sind. Zu den wichtigen Gründen gehören z. B. verpflichtende Schulveranstaltungen oder Krankheit. Beides muss mindestens einen Arbeitstag vor dem vereinbarten Termin schriftlich oder per Mail der Nachhilfe mitgeteilt werden. Die Verrechnung erfolgt über ein Stundenkonto. Diese Regelung gilt nur für Einzelunterricht und nicht für Gruppenunterricht.

4. Stundenkonto: Für jeden Schüler wird ein Stundenkonto geführt, mit welchem die gut geschriebenen und die noch zu zahlenden Stunden festgehalten werden. Am Ende des Schuljahres wird dieses Konto verrechnet, wobei ausstehende Stunden verfallen. Der aktuelle Stand kann bei der Nachhilfe nachgefragt werden.

5. Die Nachhilfe ist während der Ferien geöffnet. Ausnahmen gelten während der Schulferien für den Urlaubszeitraum der Lehrer, der vorab den Schülern mitgeteilt wird und in denen die Nachhilfe geschlossen ist. Die ausgefallenen Stunden während dieser Zeiträume werden nicht nachgeholt. Dies gilt auch für gesetzliche Feiertage.

6. Die verfügbaren Unterrichtszeiten werden nach Absprache mit den Schülern / Eltern festgelegt. Es besteht kein Anspruch auf bestimmte Unterrichtszeiten.

7. Der Unterricht kann im Einzel- als auch im Gruppenunterricht von einer beliebigen qualifizierten Lehrperson der Nachhilfe abgehalten werden. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Lehrer, wobei im Normalfall ein Lehrer für einen Schüler, bzw. eine Gruppe von Schülern, zuständig ist. Die Nachhilfe ist bemüht, so selten wie möglich den Lehrer zu wechseln.

8. Eine bindende Vertragslaufzeit ist individuell zu vereinbaren. Ansonsten gilt der Vertrag als unbefristet. Eine Kündigung muss schriftlich erfolgen.

9. Bei Einzelunterricht wird der Schüler von einem Lehrer alleine betreut. Beim Gruppenunterricht betreut ein Lehrer die Lerngruppe, die nach Ermessen des Lehrers und der Nachhilfe zusammengestellt wird. Dabei wird berücksichtigt, dass sowohl die Klassenstufe, als auch das Nachhilfefach, aufeinander abgestimmt werden müssen.

10. Sollte ein Schüler sich im Gruppenunterricht wiederholt grob störend verhalten, so kann er im Interesse der anderen Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden.

11. Die Nachhilfegebühren sind monatlich bis zum 20. des jeweiligen Monats zu zahlen. Die Zahlung kann per Lastschrift, Überweisung oder bar erfolgen. Die Zahlung ist aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Regelungen umsatzsteuerfrei. Sollte sich dies ändern, so ist die Nachhilfe berechtigt, anfallende Umsatzsteuer in Rechnung zu stellen. Die Abrechnung der Gebühren kann auch über Gutscheine im Rahmen von BuT-Leistungen erfolgen.

12. Über jeden Schüler wird eine Akte geführt, in welcher die abgehaltenen Stunden, der Lernfortschritt und weitere unterrichtsrelevante Informationen festgehalten werden. Die persönlichen Daten der Schüler und Eltern werden vertraulich behandelt und stehen nur den Mitarbeitern der Nachhilfe zur Verfügung. Diese Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Es gilt dazu ergänzend die Datenschutzerklärung der Nachhilfe. Die Nachhilfe ist berechtigt, bis auf Widerspruch mit den Schulen Kontakt aufzunehmen und sich mit den dortigen Lehrern abzustimmen. Ergänzend dazu gilt die gesonderte Schweigepflichtentbindung.

13. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Lernfortschritt oder –Erfolg, geschuldet wird die Dienstleistung der Lernförderung. Die Haftung für fehlerhaftes Handeln der Nachhilfe oder ihrer Mitarbeiter und Verrichtungsgehilfen wird ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung der Gesundheit oder des Lebens vorliegt.

14. Soweit nicht anderweitig geregelt gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen.

Mikails Bildungsinstitut Hannover: soziale Kommunikation